Protestkomitee, Causa Mathis, Akt Nr. 5-2019/20,Wien, am 22.11.2019
Das Protestkomitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga (Dr. Andreas Grundei – Vorsitz, Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus und Dr. Gregor Holzknecht) hat am 21.11.2019 über den gegen den Beschluss des Senates 1 vom 04.11.2019 durch den FC Mohren Dornbirn 1913 rechtzeitig erhobenen und ausgeführten Protest gefasst nachstehenden
B E S C H L U S S:
Dem Protest wird keine Folge gegeben. Die Protestgebühr ist verfallen.
B e g r ü n d u n g:
Im angefochtenen Beschluss vom 04.11.2019 verhängte der Senat 1 über den Spieler des Protestwerbers Maurice Mathis wegen des Vergehens des „Rohen Spieles“ gemäß § 99 Abs 1 lit c der ÖFB-Rechtspflegeordnung (kurz: RPO) eine Sperre in der Dauer von vier Pflichtspielen, wobei die Sperre für ein Spiel bedingt auf sechs Monate nachgesehen.
Der Senat 1 legte seiner Entscheidung den folgenden Sachverhalt zu Grunde:
Der Spieler Maurice Mathis hat in der 65. Minute des Meisterschaftsspieles zwischen Young Violets Austria Wien und FC Mohren Dornbirn 1913 vom 02.11.2019 im Kampf um den Ball den gegnerischen Spieler Lukas Prokop heftig mit dem Fuß gegen den Bauch getreten, wobei er nur eine geringe realistische Chance hatte, den Ball (regelkonform) zu spielen. Auf Grund der Heftigkeit der Attacke war eine sehr hohe Verletzungsgefahr für den Gegenspieler Lukas Prokop gegeben. etc....
VOL.AT - Ticker meint dazu: Unfassbare Entscheidung #kopfschüttel